AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule FreieSchnauzen - individuelles Hundetraining -

Anne Riepenhausen, Charlotte-Huhn-Straße 34, 21339 Lüneburg

 

  1. Schutzimpfungen und Krankheiten
    An Kursen und Unterrichtseinheiten können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen, ihrem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen und für die eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
    Der Hundehalter/die Hundehalterin erklärt, dass sein/ihr Hund über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Heptatitis Contagiosa Canis (HCC), Parvovirose, Parainfluenza (Zwingerhusten) und Leptospirose verfügt.
    Für Welpen ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen.
    Der Hundehalter/die Hundehalterin erklärt, dass sein/ihr Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
    Erkrankungen des Hundes sind der Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
    Die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Hundehalter/die Hundehalterin den Nachweis der gültigen Impfungen nicht vollumfänglich erbringt.
     
  2. Haftung des Hundehalters/der Hundehalterin, Tierhalterhaftpflichtversicherung
    In der Regel nimmt der Hundehalter/die Hundehalterin selbst am Unterricht teil. Er/sie bleibt während des Unterrichts verantwortliche(r) Tierhalter/in und Tieraufseher/in im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Hundehalter/die Hundehalterin ist verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzuhalten. Der Hundehalter/die Hundehalterin verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn/sie an den Kursen teilnimmt.
    Ferner ist der Hundehalter/die Hundehalterin verpflichtet, die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen über eventuelle Auflagen des Ordnungsamtes zu unterrichten.
    Die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen ist berechtigt, den Hund von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn der Hundehalter/die Hundehalterin den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht vollumfänglich erbringt.
     
  3. Haftung Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen
    Die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter/der Hundehalterin oder seinem/ihrem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbilder, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen.
    Ausgenommen hiervon ist nur die Haftung für vorsätzliches Handeln. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter/die Hundehalterin von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichts- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
     
  4. Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
    Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin der Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend für den Teilnehmer/die Teilnehmerin und verpflichtet zur Zahlung der Kurs-/Unterrichtsgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
     
  5. Ausbildungserfolg
    Es wird keine Garantie für die Erreichung von Kurs-/Unterrichtszielen seitens des Hundes oder Hundehalters/Hundehalterin übernommen, da der Erfolg vom jeweiligen Teilnehmer und seinem Hund abhängt.
     
  6. Preise und Unterrichtszeit
    Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche.
     
  7. Bezahlung
    Die Trainingsgebühren sind jeweils nach jeder Einzel-Trainingseinheit zu entrichten. Die Gebührenberechnung erfolgt im Einzeltraining im ¼ Stundentakt. Der Hundehalter/die Hundehalterin muss im Einzeltraining keine Mindeststundenanzahl buchen. Eine Absage oder Verschiebung eines 2 Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später kann die Trainingsstunde vollständig in Rechnung gestellt werden.
    Für die Unterrichtsstunden und Trainingseinheiten der Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen fallen im Umkreis von 30 km ab 21339 Lüneburg keine Fahrtkosten an. Ab dem 31. Kilometer entstehen Fahrtkosten in Höhe von € 0,30 je gefahrenen Kilometer.
     
  8. Rücktritt durch Teilnehmer
    Bei vorzeitiger Beendigungen von Gruppen- oder Fährtenstunden durch den Kursteilnehmer, wird die volle Kurs-/Unterrichtsgebühr zur Zahlung fällig, bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
     
  9. Rücktritt durch die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen
    Die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich Teilnehmer vertragswidrig verhalten, insbesondere das Kursziel oder andere Kursteilnehmer gefährdet werden.
     
  10. Trainingsstundenabsage
    Die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen behält sich vor, in dringenden Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt oder nicht berechnet.
     
  11. Urheberrecht
    Unterlagen, die ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
     
  12. Läufigkeit
    Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Kursen teilnehmen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet der Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen von der Läufigkeit der Hündin in Kenntnis zu setzen.
     
  13. Bestandsbuch
    Der/die Hundehalter/in / Hundeführer/in wurde darüber informiert, das die Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen von Amtswegen (Landkreis Lüneburg, Fachdienst: Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) zur Führung eines Bestandsbuches mit folgendem Inhalt verpflichtet ist:
    Name und Anschrift des Hundehalters, Name, Rasse und Chipnummer des Hundes sowie ggf. Auflagen nach dem NHundG und Tag des ersten Trainings.
    Das Bestandsbuch ist auf Verlangen der zuständigen Behörde dieser vorzulegen.
     
  14. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Hundeschule FreieSchnauzen – Anne Riepenhausen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     
  15. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 

 

Kontakt

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Individuelles Hundetraining

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Charlotte-Huhn-Straße 34
21339 Lüneburg

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Unbefristete Erlaubnis nach § 11, Abs. 1, Satz 1, Nr. 8f Tierschutzgesetz erteilt durch das zuständige Veterinäramt

 

 

 

 

 

 

 

 

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FreieSchnauzen ist ein Praktikumsbetrieb für angehende HundetrainerInnen nTR und ich freue mich, mein Wissen weiterzugeben!

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